Cannabis, Alkohol und Co – Was ist für mein Kind erlaubt und gilt es zu beachten?

Donnerstag, 13.03.25 – TonArt – 19:30 Uhr

Wichtige Informationen für ALLE Eltern

Seit dem 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Personen ab dem 18. Lebensjahr, ist es erlaubt unter bestimmten Auflagen Cannabis für den Eigenkonsum anzubauen und zu beziehen. Im Rahmen des Vortrags erhalten Interessierte Informationen rund um das Thema Cannabis und Alkohol. Zuerst werden allgemeine Informationen über Wirkungsweisen und Konsummotive sowie mögliche gesundheitliche, schulische und berufliche Auswirkungen vermittelt.

Außerdem werden auf strafrechtliche und juristische Risiken im Falle eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingegangen. Zudem wird thematisiert, woran THC-Konsumenten/-innen erkannt werden können, welche Auswirkungen der Konsum auf das Familienleben haben kann und was Sie als Eltern und Lehrkräfte bei konsumierenden Kindern bzw. Schüler/-innen konkret unternehmen können.

Hier werden Sie spannende Antworten auf Ihre Fragen erhalten. Einzigartig ist hierbei das Tandem bestehend aus der pädagogischen Perspektive der Villa Schöpflin sowie die rechtliche Perspektive von Seiten der Polizei.

Referenten:
Franziska Ruch, Präventionsfachkraft Villa Schöpflin;
Jörg Kiefer, Polizeihauptkommissar, Polizeipräsidium Freiburg, Referat Prävention

 

Anmeldung:



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    13.03.2025: Cannabis, Alkohol und Co - Was ist für mein Kind erlaubt und gilt es zu beachten?

    Mein Kind geht auf folgende Schule:
    Hans-Thoma-GymnasiumHebelgymnasiumTheodor-Heuss-RealschuleAndere Schule